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Manchmal
kann es ganz schnell gehen: Ein Unfall, ein Sturz - und
jemand aus der Familie, dem Freundes- oder Be-
kanntenkreis oder Sie selbst werden pflegebedürftig. D.
h., grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne
des Geset- zes in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach
der Definition des Pflegegesetzes sind damit Personen
erfasst, die wegen einer Krankheit oder Behinderung bei
der Ernährung, der Mobilität, der Körper- pflege und
der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer -
voraussichtlich für mindestens sechs Monate - in erheb-
lichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Die Stadt Gehrden hat seit 1983 aus den damaligen
Gemeindeschwestern eine Sozialstation gegründet, die in
100%iger Trägerschaft der Stadt steht.
Die
Sozialstation Gehrden arbeitet in der ambulanten Pflege
und ist ein nicht ge- winnorientierter Netto-Regiebetrieb
der Stadt Gehrden. Die Einnahmen sind aus- schließlich
zur Deckung der Personal- und Sachkosten bestimmt.
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Die
Gebühren werden mit den Kranken- und Pflegekassen
vereinbart. Den Dienst der Sozialstation kann jeder in
Anspruch nehmen, unabhängig von Alter, Konfes- sion, Geschlecht, Nationalität und Zugehörigkeit zu einer
Kranken- oder Pflegekasse.
Im Juni 2009 ist die
Tagespflege für Senioren eröffnet worden. Sie ist
eine der wenigen Tagespflegeeinrichtungen in der
Bundesrepublik Deutschland, welche in kommunaler
Trägerschaft geführt wird.
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